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Die Beitrittserklärung kann online über unser Serviceportal eingereicht werden oder in Form unseres bereitsgestellten Beitrittformulars schriftlich beantragt werden.

Sie haben die Möglichkeit bis zu dreimal sportliche Angebote ohne einen Vereinsbeitritt zu besuchen. Die Inanspruchnahme des Schnuppertrainings ist formlos und benötigt keine vorherige Anmeldung. Besuchen Sie einfach zur jeweiligen Trainingszeit unsere sportlichen Aktivitäten und sprechen Sie die jeweiligen Trainerinnen und Trainer direkt an. Diese werden Ihnen dann weitere Informationen geben.

Änderungen Ihrer Daten können Sie uns ganz einfach über unser kostenfreies Serviceportal mitteilen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist immer zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Die Kündigung ist spätestens bis zum 1. Dezember (Zugang) schriftlich oder auf elektronischem Weg, E-Mail oder Serviceportal, gegenüber dem Verein zu erklären.

Die Kündigung der Mitgliederschaft kann entweder schriftlich, per E-Mail oder über das Vereinsserviceportal gegenüber dem Verein erklärt werden.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung Namen, Adresse und Geburtsdatum an.

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr am 3. Freitag des Monats März statt.  
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.