MITGLIEDSCHAFT
Fit mit Spaß und Freude am Sport in der Gemeinschaft. Vereinsmitgliedschaft beim SV Kottgeisering.
PDF Beitrittserklärung

Unser Verein lebt von und durch seine Mitgliedern!

Unser Verein lebt von und durch seine Mitgliedern!

Werden Sie heute noch Mitglied beim Sportverein Kottgeisering und nutzen Sie unser vielseitiges Angebot mit Spaß an der Bewegungen und Aktivitäten in einer Gruppe. Mitglied kann jede Person werden,die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und der Förderung des SVK dienlich sein will. Mit Ihrer unterstützenden Mitgliedschaft fördern Sie ebenfalls die sportliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in unserem Verein. Die Mitgliedschaft ist mit Aufnahmeantrag schriftlich zu beantragen, Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

Aktive Mitglieder betätigen sich in einer oder mehreren Abteilungen.
Passive Mitglieder betätigen sich nicht oder nicht mehr sportlich.

 

Handschriftlich ausgefüllte und unterschrieben Beitrittserklärungen können Sie entweder in unserem Vereinsheim in der Jesenwanger Str. 19 in den Briefkasten einschmeißen, einem Vorstandsmitglied, einem Abteilungsleiter oder unseren Trainern und Betreuer übergeben.

BEITRAGSSTRUKTUR

ÜBERSICHT DER MITGLIEDSBEITRÄGE:

(Stand 01.01.2017) (Jährliche Abbuchung)
 

Basismitgliedschaft pro Jahr:

Erwachsene
€ 64,-
Passives Mitglied
€ 47,-
Person mit einem Handicap
€ 47,-
Kinder
€ 35,-
Jugendliche ab 15 Jahre
€ 40,-
Schüler, Azubis & Studentenhauptvereinsbeitrag
€ 47,-
Familienhauptvereinsbetrag
(Mindestvoraussetzung:
2 verheiratete Erwachsene oder
1 Erwachsener und 2 Kinder)
€ 120,-
 

Spartenbeitrag für Tennis:

Erwachsene
€ 106,- | € 52,- *
Ehepaare (pro Partner)
€ 82,- | € 42,- *
Familie (2 Erwachsene + Kinder) gesamt
€ 160,- | € 80,- *
Kleinfamilie (1 Erwachsener + Kinder) gesamt
€ 75,- | € 52,- *
Kinder bis 15 Jahre
€ 20,- 
Jugendliche 15 – 18 Jahre
€ 40,- | € 22,- *
Auszubildende/Studenten
€ 56,- | € 32,- *
Passives Mitglied
€ 25,-
* Mitgliedsbeitrag im 1. Jahr
 

Spartenbeitrag für Turnen:

Erwachsene (inkl. Kurse Kategorie A*)
€ 50,-
Jugendliche (inkl. Kurse Kategorie A*)
€ 25,-
Kinder (inkl. Kurse der Kategorie A*)
€ 20,-
Familienbeitrag (inkl. Kurse Kategorie A*)
Eltern + alle nicht volljährige Kinder
€ 90,-
Zuschlag für Kurse der Kategorie B*
€ 37,-
 

Spartenbeitrag für Sportschützen:

Erwachsene Schützenversicherung
€ 11,90
Junioren 18-21 Jahre Schützenversicherung
€ 9,60
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Schützenversicherung

HÄUFIGE FRAGEN

Q: Wie kann ich Mitglied werden?

 

Die Beitrittserklärung kann online über unser Serviceportal eingereicht werden oder in Form unseres bereitsgestellten Beitrittformulars schriftlich beantragt werden.

 

Q: Kann ich ein Schnuppertraining absolvieren?

 

Sie haben die Möglichkeit bis zu dreimal sportliche Angebote ohne einen Vereinsbeitritt zu besuchen. Die Inanspruchnahme des Schnuppertrainings ist formlos und benötigt keine vorherige Anmeldung. Besuchen Sie einfach zur jeweiligen Trainingszeit unsere sportlichen Aktivitäten und sprechen Sie die jeweiligen Trainerinnen und Trainer direkt an. Diese werden Ihnen dann weitere Informationen geben.

 

Q: Wie kann meine in der Mitgliederdatenbank hinterlegten persönlichen Daten ändern?

 

Änderungen Ihrer Daten können Sie uns ganz einfach über unser kostenfreies Serviceportal mitteilen.

 

Q: Zu welchem Datum kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist immer zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Die Kündigung ist spätestens bis zum 1. Dezember (Zugang) schriftlich oder auf elektronischem Weg, E-Mail oder Serviceportal, gegenüber dem Verein zu erklären.

 

Q: Wie beende ich die Mitgliedschaft im SV Kottgeisering e.V.?

 

Die Kündigung der Mitgliederschaft kann entweder schriftlich, per E-Mail oder über das Vereinsserviceportal gegenüber dem Verein erklärt werden.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung Namen, Adresse und Geburtsdatum an.

 

Q: Wann ist der Termin der Jahreshauptversammlung?

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr am 3. Freitag des Monats März statt.  
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.