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(Stand 31.07.2017)
In der nachfolgenden Tabelle sind die zur Zeit gültigen Beiträge des Hauptvereins und der einzelnen Abteilungen (die einen Spartenbeitrag erheben) und die umlagefähigen Sportverbandsgebühren sowie deren Abbuchungstermine festgelegt:
Erwachsene
Passives Mitglied
Person mit einem
Handicap
Kinder bis 14 Jahre
Jugendliche ab 15 Jahre
Schüler, Azubis & Studenten
Familien
€ 64,-
€ 47,-
€ 47,-
€ 35,-
€ 40,-
€ 47,-
€ 120,-
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Erwachsene
Ehepaare (pro Partner)
Familie (2 Erwachsene + Kinder) gesamt
Kleinfamilie (1 Erwachsener + Kinder) gesamt
Kinder bis 15 Jahre
Jugendliche 15 – 18 Jahre
Auszubildende / Studenten
Passives Mitglied
€ 106,- | € 52,- *
€ 82,- | € 42,- *
€ 160,- | € 80,- *
€ 75,- | € 52,- *
€ 20,-
€ 40,- | € 22,- *
€ 56,- | € 32,- *
€ 25,-
Mai
Mai
Mai
Mai
Mai
Mai
Mai
Mai
Erwachsene (inkl. Kurse Kategorie A*)
Jugendliche (inkl. Kurse Kategorie A*)
Kinder (inkl. Kurse der Kategorie A*)
Familienbeitrag (inkl. Kurse Kategorie A*)
Eltern + alle nicht volljährige Kinder
Zuschlag für Kurse der Kategorie B*
€ 50,-
€ 25,-
€ 20,-
€ 90,-
€ 37,-
Juli
Juli
Juli
Juli
Juli
Erwachsene Schützenversicherung
Junioren 18 bis 21 Jahre Schützenversicherung
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Schützenversicherung
Schießabend Erwachsene
Schießabend Jugendliche
€ 11,90
€ 9,60
€ 6,-
€ 2,50
€ 1,50
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
€ 30,00
Mai
Bei Vereins- oder Abteilungseintritt nach dem 30.06. beträgt die Beitragshöhe für das laufende Jahr 50 % der unter Art. 1 genannten Sätze. Bei Eintritt nach dem 01.11. eines laufenden Jahres werden keine Vereinsbeiträge für das laufende Jahr mehr erhoben.
Die Kündigung der Mitgliedschaft, muss satzungsgemäß bis spätestens zum 30.11. des Jahres beim SVK eingehen. Die Mitgliedschaft endet dann zum 31.12. des Jahres. Für das laufende Jahr erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Können Trainings- oder Sportangebote wegen Ausfall einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters vorübergehend nicht stattfinden, führt dies bei einem aus diesem Grund ausgesprochenen Vereinsaustritt ebenfalls zu keiner Beitragsrückerstattung.
Die Mitglieder haben dem Verein eine Einzugsermächtigung von einem gültigen Giro-Konto zu erteilen. Eine Änderung der Bankverbindung muss dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden.
Bank-Gebühren, die dadurch entstehen, dass der Verein Beiträge von einem nicht mehr existenten oder nicht gedeckten Konto des Mitgliedes nicht einziehen kann, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Für die dem Verein dadurch entstehenden Aufwendungen wird dem Mitglied außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 5,– € berechnet. Diese Zusatzgebühren werden zusammen mit dem fälligen Beitrag vom Konto des Mitgliedes abgebucht, ansonsten im Rahmen eines erforderlichen Mahnverfahrens geltend gemacht.
Ermäßigte Beiträge können nur auf schriftlichen Antrag und ggf. mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden. Der Wegfall eines Ermäßigungsgrundes ist dem Verein unaufgefordert mitzuteilen.
Diese Beitragssatzung wurde von der Vorstandschaft am 14.11.2011 beschlossen und durch Aushang am 20.11.2011 im Vereinsschaukasten den Mitgliedern bekannt gemacht.
Sie ist damit für alle Mitglieder verbindlich und ersetzt die Beitragsordnung vom 03.05.2011.
Die Beitrittserklärung kann online über unser Serviceportal eingereicht werden oder in Form unseres bereitsgestellten Beitrittformulars schriftlich beantragt werden.
Sie haben die Möglichkeit bis zu dreimal sportliche Angebote ohne einen Vereinsbeitritt zu besuchen. Die Inanspruchnahme des Schnuppertrainings ist formlos und benötigt keine vorherige Anmeldung. Besuchen Sie einfach zur jeweiligen Trainingszeit unsere sportlichen Aktivitäten und sprechen Sie die jeweiligen Trainerinnen und Trainer direkt an. Diese werden Ihnen dann weitere Informationen geben.
Änderungen Ihrer Daten können Sie uns ganz einfach über unser kostenfreies Serviceportal mitteilen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist immer zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Die Kündigung ist spätestens bis zum 1. Dezember (Zugang) schriftlich oder auf elektronischem Weg, E-Mail oder Serviceportal, gegenüber dem Verein zu erklären.
Die Kündigung der Mitgliederschaft kann entweder schriftlich, per E-Mail oder über das Vereinsserviceportal gegenüber dem Verein erklärt werden.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung Namen, Adresse und Geburtsdatum an.
Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet grundsätzlich in jedem Geschäftsjahr am 3. Freitag des Monats März statt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.